Nach den Vorgaben der Unfallversicherungsträger muss die erste Hilfe alle zwei Jahre in einer entsprechenden Fortbildung aufgefrischt werden, die 9 Unterrichtsstunden umfasst.
Freut nicht nur den Gesetzgeber:
Erste Hilfe in Betrieben
Schon in Betrieben mit nur 2 Mitarbeitern muss es einen ausgebildeten Betriebshelfer geben, in größeren entsprechend mehr. Bei den Johannitern, die von den Unfallversicherungs-trägern für diese Aus- und Fortbildungen ermächtigt sind, begeben Sie sich dabei in beste Hände.
Wann und Wo
Donnerstag, 09.09.2024
Beginn: 08.30 Uhr
Ende: 16.00 Uhr
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Regionalverband Rheinhessen
Hans-Böckler-Str. 109
55128 Mainz
Programm
Schon in Betrieben mit nur 2 Mitarbeitern muss es einen ausgebildeten Betriebshelfer geben, in größeren entsprechend mehr. Bei den Johannitern, die von den Unfallversicherungsträgern für diese Aus- und Fortbildungen ermächtigt sind, begeben Sie sich dabei in beste Hände.
Die Kosten der Grundschulung übernehmen i. d. R. die Unfallversicherungsträger.
Dauer
Ganztägige Schulung
Referent/-in
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Teilnahmebedingungen
Teilnahme nur mit Anmeldung!
Teilnahmegebühren
Die Kosten für die Grundschulung übernehmen i. d. R. die Unfallversicherungsträger und werden von Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. direkt abgerechnet.
Die KHS Mainz-Bingen erhebt pro Teilnehmer der Innungsbetriebe der KHS Mainz-Bingen eine Verwaltungspauschale von 20,00 €, die vom Betrieb zu tragen ist.
Für alle anderen Teilnehmer wird eine Verwaltungspauschale von 90,00 € erhoben, die vom Betrieb zu tragen ist.